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Asylabwehramt (AAbA)

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Das Asylabwehramt (AAbA) ist dem Abwehramt (AbwA) und dem Bundeasylamt übergeordnet und untersteht dem Bundesministerium fuer Landesverteidigung und Sport (BMLVS). Die teilanonyme und teilautonome Behörde ist zuständig fuer Prävention, Asylgesuchstellung im Ausland, Anonymisierung des Asylverfahrens, Aufklärung des Schlepperwesens, Immigrationsdiversion, Abwehr von überzähligen Flüchtlingen und AsylbewerberInnen, Selektion (Wirtschaftsflüchtlinge, Einbürgerungen), geheime Abschiebungen (kontrollierte Ausreisen), Migrationsanalysen, Automatisierung des Asylwesens, Volksschutz, Vermeidung von Retraumatisierung und dem Ausbau bürokratischer Hindernisse.

Das Amt verfügt über eine eigene schnelle Eingreiftruppe und beschäftigt private Sicherheitsdienste die im In- und Ausland taetig sind. Das Abwehramt dient dem Eigenschutz des Landes und der Bevölkerung, d.h. es soll Invasion und Unterminierung durch ungewollte Immigrationssubjekte und Terror durch ebensolche Personen und Gruppen in Österreich und in den Herkunftsländern aufklären und präventiv und/oder mit/ohne Gewalt verhindern (IMMINTEL). Das Asylabwehramt verfügt sowohl über bürokratische Instrumente (administrativ - judikativ) als auch über Weisungskompetenz bei den exekutiven Diensten (Eingreiftruppen, Fremdenpolizei, Militär, private Sicherheitsdienste) und verfügt über legale aktive und passive Gewaltinstrumente wie Folter, unterlassene Hilfestellung und Tötung.

Desweiteren gibt es beim AAbA bei Strabag/Frontex angesiedelte, gesicherte und anonyme Anlaufstellen für freiwillig Ausreisende (ausgelagerte Servicestelle PATSEC: Expatriation/Rueckführung). Damit steht der gesicherten Rückkehr in die Heimat nichts mehr im Wege (RueckkehrServiceHotline 0800 20 30 40, ->Formular). Hierzu stehen den Flüchtlingen und AsylbewerberInnen kompetente Mitarbeiter zur Verfügung die individuell über die Zukunftsperspektiven in den Zielländern aufklären.

Im Rahmen des österreichischen Rechtsschutzsystems hat das Asylabwehramt die Aufgabe, das verwaltungsbehördliche Handeln der ersten Instanz im Asylverfahren (die Bescheide des Bundesasylamts) auf rechtmäßigen und ordnungsgemäßen Vollzug der einschlägigen Bestimmungen, durch glaubhafte anonyme Gutachter zu überprüfen.

Das Wiener Büro des Asylabwehramtes gliedert sich auf in einen Empfangsraum, Sachbearbeiter- und Chefbüro mit angeschlossenem Screeningraum fuer Videokonferenzen mit den jeweiligen Aussenstellen, audiovisuelle Dokumentationen und Unterhaltung.

Mit den besten Grüßen,
(elektronisch gefertigt)
OARat Dr. Andreas Bichelbauer

(Schluss) nnnn

 

+++ NEWS VON DER FRONT: PENISKONTROLLEN +++

Tschechien: Peniskontrollen bei Asylwerbern Die EU-Grundrechteagentur hat Tschechiens Behörden für Peniskontrollen bei homosexuellen Asylwerbern kritisiert. Bei den Tests wurden Asylwerbern heterosexuelle Pornofilme gezeigt und ihnen dabei der Blutfluss zum Penis gemessen. Damit sollte nach Prager Angaben überprüft werden, ob die Asylwerber, die eine Verfolgung wegen Homosexualität in ihrem Heimatland geltend machen, in Wahrheit heterosexuell sind. Ein Sprecher des Prager Innenministeriums erklärte heute auf dpa-Anfrage, die „phallometrischen Tests“ würden seit Beginn dieses Jahres nicht mehr ausgeführt. Kritik von EU Die EU-Grundrechteagentur hatte das tschechische Vorgehen in einem Bericht kritisiert. Es sei für die Asylbewerber entwürdigend und verstoße mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen die Grundrechtecharta der EU. Tschechiens Innenminister Radek John hatte dagegen die Tests verteidigt. Die Asylwerber müssten den tschechischen Behörden überzeugend beweisen können, dass sie Homosexuelle sind, sagte der Minister im tschechischen Rundfunk. Andernfalls habe der Betroffene keinen Anspruch auf Asyl. „Dann soll er doch in ein Land gehen, wo diese Tests nicht durchgeführt werden und dort Asyl beantragen“, sagte John. Die betroffenen Asylwerber hätten nach Angaben des Ministeriums selbst um diese Tests gebeten oder ihnen zumindest zugestimmt, hieß es. Die Praxis war ans Licht gekommen, weil ein Gericht im deutschen Bundesland Schleswig-Holstein die Rückführung eines iranischen Asylwerbers nach Tschechien verweigert hatte. Das Gericht hatte das damit begründet, dass der Iraner in Tschechien „phallometrischen Tests“ ausgesetzt wäre.

(Schluss) nnnn